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6-stufiges Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrads
Diese Bereiche werden geprüft
Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt, bei privat Versicherten übernimmt dies Medicproof. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Versicherte alle Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die ihnen zustehen.
Laut Sozialgesetzbuch (SGB) V § 275 führt der MDK neben Begutachtungen für die Krankenversicherung auch Prüfungen für die Pflegeversicherung durch und sichert die Qualität der Pflege. Auf Basis der Begutachtung trifft die Pflegekasse ihre Entscheidung über den Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen.
Ablauf der MDK-Begutachtung
Der Gutachter prüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt
Die Begutachtung erfolgt in sechs Modulen gemäß der geltenden Begutachtungsregelungen nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Anschließend empfiehlt der Gutachter einen Pflegegrad
Im nächsten Schritt nennt er Möglichkeiten für die Prävention und Rehabilitation
Außerdem gibt er eine Empfehlung zu Art und Umfang der Pflegeleistungen ab
Abschließend formuliert er einen individuellen Pflegeplan
Untersuchte Bereiche:
Mobilität
Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
Verhalten und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Generell gilt:
Je stärker Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus. Wir empfehlen, sich vor dem Termin gründlich über die Pflegebegutachtungsrichtlinien zu informieren, um die Kriterien für die jeweiligen Pflegegrade zu kennen.
Mit unserem Pflegedienst erhalten Sie kompetente Beratung und umfassende Unterstützung!