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Unsere erfahrenen Pflegekräfte sind für Sie da
Behandlungspflege nach SGB V
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Arzt eine medizinische Behandlungspflege verordnen. Unser Pflegedienst übernimmt diese fachgerechte Betreuung für Sie oder Ihre Angehörigen und sorgt für eine sichere Versorgung zu Hause.
Was ist Behandlungspflege?
Die medizinische Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37 SGB V. Sie wird vom Arzt verordnet und von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt. Dazu gehören neben der Grund- und Behandlungspflege auch unterstützende Maßnahmen sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Formen der Behandlungspflege:
Je nach Gesundheitszustand des Patienten kommen folgende Pflegeleistungen infrage:
Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung
Krankenhausvermeidungspflege
Sicherungspflege
Leistungen der Behandlungspflege:
Regelmäßige Blutdruck- und Blutzuckermessung, das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten sowie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Wir übernehmen zudem die Wundversorgung, Verbandswechsel und das Anlegen von Kompressionsverbänden.
Unsere Fachkräfte führen intramuskuläre und subkutane Injektionen wie Insulin- oder Thrombosespritzen durch und kümmern sich um die Portversorgung sowie die Stomaversorgung. Auch die Inhalationstherapie, das Absaugen der oberen Luftwege, die Versorgung von Ernährungssonden sowie die Katheterpflege und der Katheterwechsel gehören zu unseren Leistungen.
Ihre Antworten auf einen Blick
Häufig gestellte Fragen zur Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen, die von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden. Doch wer hat Anspruch darauf, welche Leistungen werden übernommen und wie erfolgt die Kostenabrechnung?
Wann wird Behandlungspflege verordnet?
Ein Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur, wenn weder die pflegebedürftige Person noch eine im selben Haushalt lebende Person die erforderliche Pflege selbst übernehmen kann.
Dauer und Kosten für die Behandlungspflege
Zu Beginn wird die Hauskrankenpflege für 14 Tage verordnet. Falls erforderlich, kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, jedoch müssen volljährige Patienten 10 % der Kosten für bis zu 28 Tage selbst tragen, mit einer täglichen Zuzahlung von maximal 10 €.
Was sind behandlungspflegerische Maßnahmen?
Zu den Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege gehören unter anderem die Verabreichung von Medikamenten, die Versorgung von Dekubitus, die Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie das Anlegen und Wechseln von Verbänden.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Während die Behandlungspflege medizinische Maßnahmen umfasst, konzentriert sich die Grundpflege auf die Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten.