Pflegegrade

Ihr Anspruch auf Unterstützung, individuell und bedarfsgerecht

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Ihr Weg zur Pflegeunterstützung

Wichtige Informationen rund um Pflegegrade und Anträge


Tritt eine Pflegebedürftigkeit durch Erkrankungen wie Krebs, Diabetes, Parkinson, Schlaganfall oder Herzinfarkt auf, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Die frühere Bezeichnung „Pflegestufen“ wurde 2017 durch das Pflegegrad-System ersetzt.


Bei erteiltem Pflegegrad sind MDK-Beratungsbesuche verpflichtend:


✔ Pflegegrad 2 und 3: 1 x pro Jahr
✔ Pflegegrad 4 und 5: 1 x pro Quartal

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 wird bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, z. B. durch Gelenk- oder Wirbelsäulenerkrankungen, vergeben, wenn gelegentliche Unterstützung im Alltag nötig ist.

  • Leistungen aus der Pflegekasse
    • Monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

    • Einmalig 10,49 € und monatlich 25 € für den Betrieb eines Hausnotrufs

    • Maximal 40 € im Monat für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    • Einmalig bis zu 4.000 € für die Wohnraumanpassung zur barrierefreien Gestaltung, zum Beispiel für den Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche

    • Einmalig einen 2.500 Gründungszuschuss (pro Person bei maximal vier Bewohnern) und 214 € Organisationszuschuss monatlich für eine Senioren-WG

    • Darüber hinaus besteht der Anspruch auf eine regelmäßige Pflegeberatung, in der auf die aktuelle Situation eingegangen wird und sämtliche Fragen beantwortet werden. Außerdem können pflegende Angehörige kostenlose Pflegekurse besuchen

  • Nicht inkludierte Leistungen

    Keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege in teilstationären und stationären Einrichtungen haben.

  • Widerspruch gegen den Pflegegrad 1 einlegen

    Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.


    Haben Sie Fragen oder benötigen eine umfassende Beratung zu den Pflegegraden? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Pflegegrad 2

Die Pflegekasse vergibt Pflegegrad 2, wenn erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit vorliegen und Unterstützung im Alltag erforderlich ist. Typische Ursachen sind Schlaganfälle oder Multiple Sklerose.

  • Leistungen aus der Pflegekasse
    • Pflegegeld in Höhe von monatlich 316 € bei häuslicher Pflege durch Angehörige

     

    • Pflegesachleistungen in Höhe von 724 € pro Monat für die Versorgung durch einen Pflegedienst

    • Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Leistungen in Höhe von 689 € monatlich

    • Sowie maximal 1.774 Zuschuss für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege für höchstens vier Wochen im Jahr

    • Für die stationäre Versorgung im Pflegeheim werden 770 € monatlich gezahlt. Hinzu kommt der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €, der für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann

    • Monatlich bis zu 40 € für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    • Zuschüsse zum Hausnotruf

    • Sowie medizinische Hilfsmittel für Senioren und Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelistet sind

    • Die altersgerechte Wohnraumanpassung, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, werden mit bis zu 4.000 € pro Gesamtmaßnahme gefördert

    • Ziehen Sie in eine Senioren-WG ein, erhalten Sie 2.500 € Gründungszuschuss (bei maximal vier Bewohnern) und 214 € monatlich für die Beschäftigung einer Organisationskraft
  • Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 einlegen

    Sie können gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich innerhalb von vier Wochen eingereicht werden.







Pflegegrad 3

Bei schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, etwa nach einem Schlaganfall, Multipler Sklerose oder Rückenmarkserkrankungen, vergibt die Pflegekasse Pflegegrad 3. Die Leistungen sind umfangreicher als bei Pflegegrad 2, da die Einschränkungen gravierender sind.

  • Leistungen aus der Pflegekasse
    • Monatlich 545 € Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige

    • Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 € monatlich bei der Versorgung durch einen Pflegedienst

    • 1.298 € pro Monat für die Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung

    • Und maximal 1.774 € für höchstens vier Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr

    • Wenn Sie im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege nutzen, können Sie für die Kurzzeitpflege einen Zuschuss in Höhe von 3.386 € für bis zu acht Wochen im Jahr bekommen. Während der Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen im Jahr können Sie zusätzlich die Hälfte Ihres monatlichen Pflegegeldes erhalten

    • Außerdem zahlt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege 1.612 € monatlich 

    • Nutzen Sie im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege, können Sie bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege im Jahr und einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.418 € geltend machen. Während Sie die Verhinderungspflege nutzen, steht Ihnen weiterhin die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes zu

    • Eine vollstationäre Versorgung im Pflegeheim wird mit monatlich 1.262 € bezuschusst

    • Hinzu kommt eine Pflegehilfsmittelpauschale für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel von bis zu 40 € im Monat. Der Betrag ist für Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder medizinische Hilfsmittel für Senioren gemäß Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog

    • Für die Wohnumfeldverbesserung, zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, zahlt die Pflegekasse einmalig 4.000 € pro Gesamtmaßnahme

    • Die 4.000 € stehen bei einem Umzug in eine Senioren-WG höchstens vier Bewohnern zu. Außerdem werden höchstens vier Bewohnern jeweils 2.500 € Gründungszuschuss und monatlich 214 € Zuschuss für die Beauftragung einer Organisationskraft gewährt

    • Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € kann ebenfalls in Betreuungs- und Entlastungsleistungen investiert werden

    • Kostenlose Pflegeberatungen und Pflegekurse für Angehörige runden das Leistungspaket des Pflegegrads 3 ab
  • Widerspruch gegen den Pflegegrad 3 einlegen

    Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen.




Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 wird bei schwersten körperlichen oder geistigen Einschränkungen bewilligt. Betroffene sind oft bettlägrig, stark mobilitätseingeschränkt und besitzen nur noch wenige kognitive Fähigkeiten. Die Einstufung erfolgt nach einer MDK-Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

  • Leistungen aus der Pflegekasse
    • So wird unter anderem ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 € gewährt, falls Angehörige die Pflege übernehmen

    • Hinzu kommen Pflegesachleistungen von 1.693 € pro Monat, wenn die Versorgung durch einen Pflegedienst erfolgt

    • Zuschüsse für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Einrichtungen in Höhe von 1.612 € im Monat werden zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt

    • Für bis zu vier Wochen Kurzzeitpflege im Jahr erhalten Sie bis zu 1.774 € jährlich

    • Wird im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen, können Sie bis zu 3.386 € Zuschuss für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege bekommen

    • Während der Kurzzeitpflege wird Ihnen zusätzlich die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes ausgezahlt

    • Darüber hinaus werden für bis zu vier Wochen Verhinderungspflege im Jahr 1.612 € gewährt

    • Bei einer vollstationären Pflege in einem Pflegeheim beteiligt sich die Pflegeklasse mit 1.755 € monatlich

    • Die Pflegehilfsmittelpauschale für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel in Höhe von maximal 40 € im Monat ist für bestimmte Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe gedacht

    • Zuschüsse für technische Hilfsmittel, zum Beispiel ein Hausnotrufsystem, sowie medizinische Hilfs- und Pflegemittel laut Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog sind weitere Leistungen, auf die Sie mit dem Pflegegrad 4 ein Anrecht haben

    • Mit einmalig 4.000 € werden Wohnumfeldverbesserungen wie Treppenlifte und ebenerdige Duschen bezuschusst

    • Ziehen Sie in eine Senioren-WG, erhalten maximal vier Bewohner einen Gründungszuschuss von jeweils 2.500 €

    • Den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € können Sie für weitere Posten, beispielsweise die Seniorenbetreuung, verwenden

    • Kostenlose Pflegeberatungen und Pflegekurse für betreuende Angehörige runden den Leistungsumfang ab

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 bietet den maximalen Leistungsumfang der Pflegekasse und wird bei sehr hohem Pflegebedarf bewilligt. Dies betrifft Intensivpflegebedürftige, hochbetagte mehrfach Erkrankte und Menschen mit Behinderungen, die ständige Unterstützung benötigen. Die Einstufung erfolgt nach einer MDK-Begutachtung, auf deren Basis die Pflegekasse entscheidet. Mit unserem Pflegedienst sind Sie stets bestens informiert!

  • Leistungen aus der Pflegekasse
    • Ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 910 €, sofern Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden

    • oder Pflegesachleistungen von monatlich 2.095 €, falls ein Pflegedienst die Versorgung übernimmt

    • Für die Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse 1.774 € jährlich für maximal vier Wochen im Jahr

    • Nutzen Sie im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege, können Sie bis zu 3.386 € für die Kurzzeitpflege in einem Kalenderjahr erhalten

    • Eine Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte für maximal vier Wochen im Jahr wird mit 1.612 € bezuschusst.

    • Beanspruchen Sie im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege, zahlt die Pflegekasse für Betreutes Wohnen / Service-Wohnen bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr maximal 2.418 €

    • Währenddessen erhalten Sie weiterhin die Hälfte Ihres monatlichen Pflegegeldes

    • Bei einer stationären Pflege in einem Pflegeheim übernimmt die Kasse 2.005 €

    • Erfolgt eine Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung werden 1.995 € im Monat als Unterstützung beigesteuert

    Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5:


    • Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 € ist für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Pflegehandschuhe vorgesehen

    • Kommt ein Hausnotruf zum Einsatz, werden 25,50 € monatlich übernommen

    • Eine Wohnumfeldverbesserung, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, wird mit 4.000 € pro Gesamtmaßnahme gefördert

    • Ziehen Sie in ein Betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG um, erhalten bis zu vier Bewohner jeweils maximal 2.500 € Gründungszuschuss

    • Hinzu kommen 214 € pro Monat für die Beschäftigung einer Organisationshilfe

    • Mit dem Entlastungsbetrag von 125 monatlich können zusätzliche Pflege- und Betreuungsmaßnahmen wie die Seniorenbetreuung finanziert werden

Lassen Sie sich beraten

Die Einstufung in einen Pflegegrad beeinflusst maßgeblich die Höhe der Leistungen, die Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen. Doch wie läuft die Beantragung ab? Welche Leistungen sind in welchem Pflegegrad enthalten? Und was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Pflegegrade, helfen bei der Antragstellung, begleiten Sie im Widerspruchsverfahren und beraten Sie zu Ihren individuellen Ansprüchen.