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Individuelle Entlastung im Alltag
Haushaltshilfe und Einkaufshilfe
Tägliche Hausarbeiten wie Putzen, Waschen, Kochen oder Einkaufen erfordern viel Zeit und Kraft. Besonders für pflegebedürftige Menschen können diese Aufgaben zur großen Herausforderung werden – manchmal sogar unmöglich.
Haben Sie einen Pflegegrad und benötigen Unterstützung im Haushalt? Oder brauchen Sie nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt tatkräftige Hilfe? Dann sind wir für Sie da!
Voraussetzungen für die Haushaltshilfe:
Krankenkasse
Auch ohne Pflegegrad können akut erkrankte Personen eine Haushaltshilfe beantragen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation. Sie wird nur gewährt, wenn kein Haushaltsmitglied die Aufgaben übernehmen kann. Die Kostenbeteiligung ist erforderlich, und die Bewilligung erfolgt für bis zu vier Wochen.
Pflegekasse
Personen mit mindestens Pflegegrad 1 können eine Haushaltshilfe bei der Pflegekasse beantragen. Je nach Pflegegrad 2–5 wird ein fester Betrag erstattet, während bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich genutzt werden kann.
Leistungen der Haushaltshilfe:
Reinigung und Ordnung
Wäschepflege
Kochen und Einkäufe
Kleinere Reparaturen
Gartenarbeiten