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Unterstützung für mehr Sicherheit und Lebensqualität
Leistungen Pflegeversicherung
§ 39 SGB XI Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Pflegeleistung, die einspringt, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist. Gründe können Krankheit, Urlaub, Arzttermine oder kurze Auszeiten sein.
Wie viel Verhinderungspflege können Sie in Anspruch nehmen?
Tagesweise: Maximal 6 Wochen pro Jahr, wobei das Pflegegeld für einen Monat entfällt.
Stundenweise Verhinderungspflege: (Unter 8 Stunden pro Tag).
Bis 1612€ pro Jahr - zusätzlich zum normalen Pflegegeld!
Beispiel: Der Pflegende möchte 1 - 2-mal die Woche ein paar Stunden für Termine oder zur Entspannung haben. Er kann für diesen Zeitraum eine Pflegekraft engagieren, die ihn vertritt. Dabei wird das Pflegegeld nicht angegriffen.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten in ihrer häuslichen Umgebung betreut wird.
§ 40 SGB XI Pflegehilfsmittel
Sie haben Anspruch auf bis zu 40 € monatlich für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzunterlagen.
Zudem können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme beantragen, um Ihre Wohnung barrierefrei umzubauen.
§ 42 SGB XI Kurzzeitpflege
Für bis zu 4 Wochen pro Jahr können sie stationäre Pflege in Anspruch nehmen. z. B. für Urlaub, Krankenhausaufenthalte oder Kuraufenthalte des Pflegenden.Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1612,00 € pro Jahr.
§ 45 b SGB XI Zusätzlicher Leistungsanspruch für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Was heißt eingeschränkte Alltagskompetenz?
Pflegebedürftige mit kognitiven Einschränkungen erhalten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dies betrifft Personen, die z. B.:
- Unkontrolliert die Wohnung verlassen
- Gefahren nicht erkennen (z. B. Herd anlassen)
- Den Alltag nicht mehr selbstständig planen können
- Gedächtnis- und Urteilsstörungen haben
Betreuungsangebote umfassen Spaziergänge, Basteln, Rätsel- und Spielnachmittage sowie Vorlesen.
Nicht genutztes Budget kann ggf. im ersten Halbjahr des Folgejahres verwendet werden.
Leistungen für Pflegende
§44 SBG XI Beiträge zur Rentenversicherung.
§45 SGB XI Pflegende Angehörige oder Laienpfleger werden gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung beraten und unterstützt, oder die Pflegepersonen werden in Kursen geschult.
Sicherheit und Unterstützung
Pflegefinanzierung
Wie hoch sind die Kosten für die Pflege?
Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss von der Pflegekasse:
- Pflegegrad 1: 125 €
- Pflegegrad 2: 770 €
- Pflegegrad 3: 1.262 €
- Pflegegrad 4: 1.775 €
- Pflegegrad 5: 2.005 €
Deckt der Zuschuss die Pflegekosten nicht vollständig, muss der Restbetrag von der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen übernommen werden.
Wer übernimmt die Kosten für die Pflege?
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, doch ein Eigenanteil bleibt. Kann der Pflegebedürftige diesen nicht selbst zahlen, können ggf. Angehörige zahlungspflichtig sein.
So werden Pflegedienstleistungen finanziert
Pflegekasse:
Mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) erhalten Sie Zuschüsse für häusliche, teilstationäre oder stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung oder eine Senioren-WG.
Die Höhe der Unterstützung hängt vom Pflegegrad ab. Eine Bewilligung erfolgt erst nach einer MDK-Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Angehörige:
Reichen die eigenen Mittel nicht aus, müssen Kinder oder Enkel die Pflegekosten übernehmen – sofern ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
Pflegebedürftige:
Die Pflegekasse deckt nur die Grundversorgung. Ohne private Pflegeversicherung muss ein Eigenanteil gezahlt werden, dessen Höhe vom Pflegeaufwand und den Zuschüssen abhängt.
Sozialamt:
Können weder Sie noch Ihre Angehörigen die Pflegekosten tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beim Sozialamt beantragt werden.
Leistungen Ihrer Krankenkasse im Überblick
Krankenkassenleistungen
Leistungsübersicht
- Injektionen
- Medikamente richten und verabreichen
- Wundverbände
- Kompressionsverbände
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Überwachung der Infusion
Voraussetzung für die Übernahme von medizinischer Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege wird nur übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und diese von der Krankenkasse genehmigt wurde.
Höhe der Zuzahlung
Ihre Zuzahlung beträgt 10 % der Leistungskosten für maximal 28 Tage pro Jahr plus 10 € pro ärztlicher Verordnung.
Die Krankenkasse informiert Sie über die Kosten und stellt eine Rechnung aus. Prüfen Sie, ob eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist.
Gut abgesichert im Pflegefall
Pflegeversicherung
Wer ist pflegeversichert?
Ihre Pflegeversicherung ist automatisch an Ihre Krankenversicherung gekoppelt. Privatversicherte müssen eine separate Pflege-Pflichtversicherung abschließen.
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen mindestens sechs Monate auf Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung angewiesen sind.
Antragstellung und Begutachtung
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag. Diesen fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse an. Beim Ausfüllen unterstützt Sie Ihre Krankenkasse oder die Garant Pflegedienst GmbH.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Krankenkasse den Medizinischen Dienst (MDK) mit einer Begutachtung im Haushalt des Pflegebedürftigen. Der MDK prüft die Voraussetzungen und bestimmt den Pflegegrad.
Den Bescheid über die Einstufung erhalten Sie schriftlich. Bei Ablehnung oder Unstimmigkeit kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Die Bearbeitung dauert oft bis zu drei Monate, jedoch erfolgt die Einstufung rückwirkend ab Antragsdatum.
Weitere Leistungen
Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es weitere Unterstützungen:
- Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
- Tages- & Nachtpflege
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
- Pflegehilfsmittel (bis 40 €/Monat) & Hilfsmittel (z. B. Pflegebett)
- Wohnumfeldverbesserung (Zuschuss bis 4.000 €)
- Hausnotrufsysteme (Kostenübernahme)
- Pflegekurse für Angehörige
- Sozialversicherung für Pflegepersonen (Renten- & Unfallversicherung)
- Pflegezeit & Freistellung vom Arbeitgeber
Pflegebegutachtungsbesuche:
- Pflegegrad 1 & 2: Halbjährlich
- Pflegegrad 3: Vierteljährlich
Praktische Unterstützung für die Pflege
Pflegehilfsmittel
Beispiele für Pflegehilfsmittel
Die Pflegekassen bieten leihweise Pflegehilfsmittel an, um die Pflege zu erleichtern und Beschwerden zu lindern.
Dazu gehören unter anderem Pflegebetten, Toilettensitzerhöhungen, Haltegriffe, Duschsitze, Badewannenlifte und Toilettenstühle.
Beantragung
Für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die Krankenkasse beauftragt ein Sanitätshaus, das die Hilfsmittel direkt zu Ihnen liefert. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 € und maximal 10 € pro Hilfsmittel.
Wichtige Hinweise zur Genehmigung
Das Rezept muss zuerst von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor Pflegehilfsmittel ausgegeben werden.
Auch zum Verbrauch bestimmte Artikel wie Einmalhandschuhe, Inkontinenzeinlagen usw. gehören dazu. Für einige dieser Produkte kann der Hausarzt ein Rezept ausstellen, wobei eine Zuzahlung von 10 % pro Packung, maximal jedoch 10 € pro Monat und Indikation, anfällt.
Für rezeptfreie Pflegehilfsmittel sollten alle Quittungen gesammelt und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Eine Erstattung von bis zu 31 € pro Monat ist möglich.
Wir beraten Sie gerne
Pflege wirft viele Fragen auf – von der Pflegegrad-Beantragung über Leistungen der Pflegekasse bis hin zur individuellen Versorgung. Wir stehen Ihnen mit Fachwissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.