Verhinderungspflege

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Verhinderungspflege in Hannover

Entlastung für Angehörige


Wir übernehmen die häusliche Krankenpflege, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind – sei es durch berufliche oder private Verpflichtungen, Krankheit oder eine dringend benötigte Auszeit. Unser erfahrenes Team sorgt für eine lückenlose und professionelle Versorgung Ihrer Angehörigen.

Was ist Verhinderungspflege?

Pflegen Angehörige eine bedürftige Person zu Hause, besteht unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie vorübergehend ausfallen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im § 39 SGB XI festgelegt.

Leistungen der Verhinderungspflege:

Ein ambulanter Pflegedienst kann die Betreuung übernehmen, wenn ein pflegender Angehöriger vorübergehend ausfällt. Während dieser Zeit sorgt die Pflegekraft für die Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und die Tagesgestaltung der pflegebedürftigen Person.


Medizinische Behandlungspflege wird jedoch nicht über die Verhinderungspflege abgerechnet.

Formen der Verhinderungspflege:

Die Verhinderungspflege kann stundenweise (weniger als acht Stunden täglich) oder tageweise für mehrere aufeinanderfolgende Tage genutzt werden.


Insgesamt stehen bis zu 42 Tage pro Jahr zur Verfügung.

Ihre Antworten auf einen Blick

Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege


Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige, wenn sie vorübergehend ausfallen oder eine Pause benötigen. Doch welche Voraussetzungen gelten, wie lange kann sie genutzt werden und welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?


In unseren häufig gestellten Fragen finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Verhinderungspflege – verständlich und übersichtlich.

  • Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?

    Um Verhinderungspflege zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang von einer eingetragenen privaten Pflegeperson zu Hause betreut worden sein. Zudem muss die Pflegeperson Pflegegeld beziehen. Die genauen Regelungen für nahe und entfernte Angehörige sind im Leistungskatalog der Pflegeversicherung festgelegt. Voraussetzung ist außerdem mindestens Pflegegrad 2.

  • Dauer und Kosten für die Verhinderungspflege

    Die Pflegekasse zahlt jährlich bis zu 1.774 € für die Verhinderungspflege. Übernommen werden die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr.

  • Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

    Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu sechs Wochen pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate in häuslicher Pflege betreut wurde.

  • Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?

    Übersteigen die Kosten für die Verhinderungspflege das monatliche Pflegegeld, gelten die zusätzlichen Einnahmen als steuerpflichtig.

  • Wer darf stundenweise die Verhinderungspflege durchführen?

    Die Verhinderungspflege kann entweder durch einen Pflegedienst oder Angehörige erfolgen.